Allgemeine Informationen zum Pächterwechsel Es wird darauf hingewiesen, dass bei Übernahme eines Pachtgartens die in der Gartensatzung, speziell in Punkt 7, festgelegte Abfolge zu beachten ist. Das gilt auch bei einer Einigung zwischen Vor- und Nachpächter. Eigens dafür gibt es den Vordruck "Vereinbarung zum Pächterwechsel" Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ehrenfried Walther Kontakt: Telefon: 03643 50 27 50 Telefax: 03643 50 27 50 E-Mail:             ehrenfriedwalther@t-online.de Garten Nr.: 25 -Fläche 420m² -Laubengröße inkl. Gerätehausanbau 18,85 m² -Blockbohlenhaus mit Holzfußboden auf Betonfundament, Baujahr 2003 -Elektroanschluss vorhanden -Wasseranschluss (Sommerwasserleitung) vorhanden -Schätzwert 3.236,04 € (Verhandlungsbasis)    im Schätzwert nicht enthalten ist der Stromkasten inkl. Zähler,    sowie die Verlegung des Stromkabel zur Laube,    und eingebauter Möbel in der Laube.    Diese Werte sind gesondert zu verhandeln! -einmalige Kosten für Sommerwasserleitung  180,00€